AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen – Coaching

1. Allgemeines und Geltungsbereich
Christiane Strüven (im Folgenden „Coach“ genannt) führt Coachings und weitere auf der Homepage aufgeführte Veranstaltungen/Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges wird nicht geschuldet. Die Verantwortung über die im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen des Coaches getroffenen Entscheidungen und Konsequenzen trägt ausschließlich der Auftraggeber (im Folgenden „Klient“ genannt). Mit der Beauftragung bzw. Vereinbarung eines Termins oder Anmeldung zu einer Veranstaltung gelten diese Bedingungen vom Klienten als angenommen.
Abweichende bzw. zusätzliche Vereinbarungen haben für den Coach nur Verbindlichkeit, wenn diese von ihm schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungsort und Terminvereinbarung
Das Coaching bzw. sonstige Dienstleistungen (s.o. Absatz 1) finden in Abstimmung mit dem Klienten entweder in den Räumlichkeiten des Coaches oder des Klienten, nach vorheriger verbindlicher Terminvereinbarung statt.
Die Termine (Leistungsort und Zeit) werden von dem Coach und dem Klienten entweder schriftlich per E-Mail, mündlich per Telefon oder persönlich einvernehmlich vereinbart und sind verbindlich; dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch. Der Klient verpflichtet sich zu den vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen.
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann von dem Klienten entweder schriftlich per E-Mail oder über das auf der Homepage hinterlegte Kontakt-/Terminvereinbarungsformular durchgeführt werden. Die Anmeldung wird erst verbindlich durch die schriftliche Anmeldebestätigung durch den Coach per E-Mail oder auf dem Postweg. Veranstaltungsanmeldungen werden chronologisch nach Eingang bearbeitet. Der Coach behält sich vor, Anmeldungen für zwischenzeitlich bereits ausgebuchte Veranstaltungen abzulehnen.

3. Angebote, Honorare und Zahlungsbedingungen
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro.
Das kostenlose Erstgespräch dauert 30 Minuten, es kann persönlich oder telefonisch stattfinden und dient ausschließlich dem gegenseitigen Kennenlernen zwischen Coach und Klient, sowie der Mitteilung der Rahmenbedingungen durch den Coach und Klärung weiterer Fragen des Klienten. Es findet keine Leistung im Sinne eines Coachings statt.
Das Honorar für Coachings in den Räumlichkeiten des Coaches kann von dem Klienten direkt entrichtet werden. In Absprache, kann die Überweisung des Rechnungsbetrages innerhalb in von 7 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen . Handelt es sich um ein Coaching in den Räumlichkeiten des Klienten bzw. ein mobiles Coaching, ein Intensiv-Coaching (Halb- oder Ganztagescoaching) oder ein Telefoncoaching, ist das Honorar dagegen immer im Voraus zu überweisen.
Die Gebühr für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist jeweils im Voraus – jedoch spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin – von dem Klienten ohne Abzug zu überweisen. Die Rechnung ist der schriftlichen Anmeldebestätigung durch den Coach angehängt. Der Coach behält sich vor, die Überweisung einer Anzahlung des Veranstaltungshonorars mit sofortiger Fälligkeit ohne Abzug anzufordern.

4. Terminabsagen
Eine Absage oder Verschiebung eines Coachingtermins durch den Klienten ist telefonisch oder schriftlich bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Im Falle einer bereits getätigten Honorarzahlung wird diese entweder auf den Ersatztermin angerechnet oder mangels eines Ersatztermins zurückerstattet. Bei einer späteren Absage sowie Nichterscheinen des Klienten werden 50% des Honorars einer Stunde Coaching und 50% des Honorars (zzgl. der vollen eventuell angefallener An-/Abfahrtskosten) für ein Intensiv-Coaching als Ausfallhonorar fällig und von dem Coach in Rechnung gestellt.
Eine schriftliche Absage einer gebuchten Veranstaltung durch den Klienten kann bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des Veranstaltungshonorars erfolgen. Darüber hinaus geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet. Spätere Absagen sowie Nichterscheinen des Klienten zur Veranstaltung führen zur Fälligkeit des vollen Veranstaltungshonorars.
Sollte die erforderliche Teilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht werden, ist der Coach dazu berechtigt die Veranstaltung abzusagen. Der Klient wird in diesem Fall frühestmöglich informiert und erhält das bereits gezahlte Veranstaltungshonorar zurück. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Klienten an den Coach bestehen nicht.

5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt den vereinbarten Coachingtermin oder die Veranstaltung ohne Nennung von Gründen abzusagen. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Coachs, hervorgerufen durch Krankheit, Unfall oder ähnlichem. Der Coach wird den Klienten schnellstmöglich telefonisch, alternativ mangels telefonischer Erreichbarkeit auch schriftlich, informieren und ihm nach Möglichkeit einen Ersatztermin vorschlagen. Dafür ist es zwingend notwendig, dass dem Coach eine gültige Telefonnummer des Klienten vorliegt, unter welcher der Klient generell erreichbar ist. Der Klient hat gegenüber dem Coach zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf Übernahme entstandener Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

6. Vertraulichkeit
Der Coach bewahrt während, sowie nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Klienten Stillschweigen gegenüber Dritten über die privaten Angelegenheiten des Klienten sowie besprochener Inhalte. Im Rahmen des Coachings angefertigte Mitschriften und Dokumente werden von dem Coach ebenfalls vertraulich behandelt. Die Verschwiegenheit ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig wird.
Ist das Vertrauen für eine weitere Zusammenarbeit auf Seite des Klienten oder des Coaches nicht mehr gegeben, so kann das Coaching jederzeit durch mündliche oder schriftliche Bekanntgabe von beiden Parteien beendet werden.

7. Mitwirkungspflicht des Klienten
Der Coach sieht sich ausschließlich als Unterstützer, um die Selbsthilfe des Klienten zu aktivieren. Coaching ist für den Klienten ein proaktiver und eigenverantwortlicher Prozess, der auf einem vertrauensvollen und ehrlichen Dialog basiert. Eine Pflicht zur Mitwirkung seitens des Klienten besteht nicht, allerdings können Veränderungen nur von dem Klienten eingeleitet und vollzogen werden. Seine aktive Mitwirkung ist somit ausschlaggebend für eine Veränderung, daher können bestimmte Erfolge von dem Coach nicht garantiert werden. Der Klient sollte daher die Bereitschaft mitbringen, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinandersetzen und die vom Coach vermittelten Übungen und Kenntnisse umsetzen zu wollen.

8. Versicherungsschutz und Haftung
Der Coach verpflichtet sich, das Coaching sowie die sonstigen Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Teilnahme an einem Coaching bzw. einer Veranstaltung gibt es nicht. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen. Der Klient erkennt an, für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuell verursachte oder auftretende Schäden selbst aufzukommen. Der Klient bestätigt mit der Terminvereinbarung für ein Coaching bzw. der Anmeldung zu einer Veranstaltung, selbstverantwortlich zu handeln und den Coach von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Ein Coaching oder der Besuch einer Veranstaltung ist kein Ersatz für eine Psychotherapie oder die Behandlung durch einen Arzt. Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

9. Urheberrecht
Die in den Coachings und Veranstaltungen eingesetzten und ausgehändigten Unterlagen sowie Dateien sind nach dem Urheberrecht geschützt.
Alle dem Klienten ausgehändigten oder ihm zugänglich gemachten Unterlagen, digital wie auch in Papierform, sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Dem
Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen oder Teile daraus zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt.

10. Schlussbestimmung
Diese Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Vertragsbestandteil für alle vom Coach angebotenen Dienstleistungen. Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen dann in jedem Fall der Schriftform und müssen durch den Coach schriftlich bestätigt werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Rendsburg. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Rendsburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Rendsburg, 01.01.2022